Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der LexVollmacht GmbH (nachfolgend "LexVollmacht" oder "wir") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie") über die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im Bereich Unternehmensvollmachten und verwandten Rechtsgebieten.

1.2 Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als LexVollmacht ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung massgebend.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von LexVollmacht sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Soweit sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Leistungserbringung an den Kunden erklärt werden.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten

3.1 LexVollmacht erbringt Rechtsberatungsleistungen im Bereich der Unternehmensvollmachten und verwandten Rechtsgebieten im vereinbarten Umfang. Der genaue Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, etwaigen Leistungsbeschreibungen sowie ergänzend aus diesen AGB.

3.2 Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der uns bekannten Rechtslage, der uns zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, LexVollmacht bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere, rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und notwendige Entscheidungen zu treffen.

3.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen verantwortlich. LexVollmacht ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, soweit hierzu kein konkreter Anlass besteht.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die von LexVollmacht zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 LexVollmacht ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Zwischenabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.

4.3 Rechnungen von LexVollmacht sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

4.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist LexVollmacht berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.5 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Leistungszeit und Verzug

5.1 Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von LexVollmacht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

5.2 Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder auf ähnliche, nicht von LexVollmacht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

5.3 Kommt LexVollmacht mit der Leistungserbringung in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettopreises für den Teil der Leistungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich genutzt werden konnte. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

6. Haftung

6.1 LexVollmacht haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von LexVollmacht, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LexVollmacht, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von LexVollmacht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut und vertrauen darf.

6.3 Im Übrigen ist die Haftung von LexVollmacht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 LexVollmacht verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Leistungserbringung zu verwenden.

7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LexVollmacht die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz nennen darf, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen offengelegt werden. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird LexVollmacht auf eine Referenznennung verzichten.

7.3 LexVollmacht verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu enthalten unsere Datenschutzerklärung.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Ist keine bestimmte Vertragsdauer vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

8.2 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst und den Verstoss trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt;
  • über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät und trotz Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt.

8.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Urheberrechte und Nutzungsrechte

9.1 An allen von LexVollmacht im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Dokumenten, Konzepten, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen behält sich LexVollmacht sämtliche Urheberrechte vor.

9.2 Der Kunde erhält an den von LexVollmacht erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene unternehmensinterne Zwecke.

9.3 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine über den vertraglich vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LexVollmacht gestattet.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von LexVollmacht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

10.2 Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

10.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: Mai 2025